Anpassbares Wohnen

by admin on 20. Oktober 2015 Kommentare deaktiviert für Anpassbares Wohnen

Die beste Voraussetzung für barrierefreies Wohnen ist „anpassbarer Wohnbau“, bei dem nachträgliche Adaptierungen bei Eintritt veränderten Lebensumständen mit möglichst kurzer Bauzeit und geringen Kosten durchführbar sind.

Kernpunkt: Flexibles Raumkonzept

  1. Um bei solchen Adaptionen die Kosten in Grenzen zu halten, ist bei der Planung insbesondere auf die Installationen und Gestaltung der Sanitärräume Rücksicht zu nehmen.
  2. Es müssen schwellenfreie Zugänge möglich sein.
  3. Flexibles Raumkonzept mit ausreichend Bewegungsraum in wichtigen Wohnbereichen sowie die Durchgangsbreiten der Türen: 80 oder besser 90 cm.

Räume vergrößern und Vorinstallationen
Eine Planungsmöglichkeit für ein flexibles Raumkonzept könnte einen Abstellraum neben dem WC vorsehen, um bei Bedarf den Raum zu vergrößern. Vorinstallationen von zB Dusch-Anschlüssen kann aus einem WC und einem Abstellraum ein barrierefreies WC mit Dusche werden, falls ein Familienmitglied später auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Alternativ können Trennwände zwischen Räumen wie Bad und WC als nicht tragende Wand geplant werden; wird die Wand entfernt, entsteht aus zwei kleinen ein großer Raum.

Fördermöglichkeiten
Sowohl für Wohnraumsanierung als auch für den Neubau förden einzelne Bundesländer barrierefreie Maßnahmen im Rahmen derWohnbauförderung.

Das Bundessozialamt gewährtIndividualförderungen für Wohnraumadaptierung bei angeborener Behinderung, Krankheit oder Freizeitunfall. Auch für Unternehmen gilt die Individualförderung für „investive Maßnahmen“ zur Herstellung von Barrierefreiheit. Davon ausgeschlossen sind Neubauten, Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Quelle: Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen – Bundessozialamt

Unsere Leistungen
Achtung wie Wimmer – bitte mit mir absprechen!!

  • Beratung bei bestehenden Gebäuden und Neubauten
  • Besichtigung und Beratung vor Ort
  • Ausarbeiten eines Maßnahmenkataloges
  • Unterstützung der Planung als Sonderplaner
  • allgemeine und im Besonderen Planung von barrierefreien Maßnahmen im Bestand und Neubau
  • Ausschreibung, Überwachung der Durchführung der Maßnahmen
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